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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MILCHUNION FRISCHDIENST GMBH & CO. KG, AM FORST 1, D-92637 WEIDEN

Vertragsabschluss

Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Abweichende Bestellbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens die Annahme der Lieferung oder von Teillieferungen gilt als Einverständnis mit diesen Lieferungsbedingungen.

Unsere Angebote sind hinsichtlich Liefermenge, Liefermöglichkeit und Preis stets freibleibend.

Verpflichtet werden wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen zum Inhalt unserer Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. An die Stelle der Auftragsbestätigung tritt unsere Rechnung, falls wir eine Bestellung ausgeführt haben, ohne den Auftrag zuvor schriftlich zu bestätigen. Unsere Handelsagenturen haben keine Abschlussvollmacht.

Preise

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, jedoch einschließlich Verpackung frei Haus in Deutschland.

Lieferzeit

Lieferzeitangaben sind unverbindlich und gelten nur annähernd, falls die Lieferzeit nicht ausdrücklich und schriftlich als „fest“ bezeichnet ist.

Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadensersatz unsere Lieferpflicht.

Geraten wir in Verzug, ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Ersatz eines Verzögerungsschadens sind ausgeschlossen.

Liefereinteilung, Versand

Mengeneinteilungen behalten wir uns vor. Teillieferungen sind zulässig.

Mehrkosten, die durch Berücksichtigung besonderer Versandwünsche des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten, desgleichen etwaige Rollgelder.

Sofern nicht anders vereinbart, wird für jede Lieferung eine Liefergebühr erhoben, die in ihrer Höhe von dem Bestellwert abhängig ist. Die Liefergebühr beträgt je Lieferung 20,00 € netto bei einem Bestellwert in einer Höhe von bis zu 500,00 € netto. Übersteigt der Bestellwert 500,00 € netto, reduziert sich die Liefergebühr auf 10,00 € netto je Lieferung.

Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für einwandfreie Beschaffenheit unserer Erzeugnisse, deren Herstellung einer freiwilligen, regelmäßigen Überwachung durch vereidigte Lebensmittel-Sachverständige unterliegt. Unsere Artikel beziehen wir sowohl von IFS-zertifizierten als auch von nicht- IFS-zertifizierten Unternehmen.

Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens drei Tage nach Erhalt der Ware zu rügen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Auch beanstandete Ware ist solange fachgerecht zu lagern, bis wir anderweitig darüber verfügt haben. Auf Verlangen ist sie frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei Verderb beanstandeter Ware infolge unsachgemäßer Lagerung erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.

Für nachgewiesene Qualitätsmängel leisten wir Gewähr in der Weise, dass wir entweder kostenlos Ersatz liefern oder den berechneten Wert der beanstandeten Ware gutschreiben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Bei Probeentnahmen durch die amtliche Lebensmittel-Überwachung können wir nur die Produkte als unser Erzeugnis anerkennen, von denen uns zwei Gegenproben eingeschickt werden, da wir eine Probe zur Identifizierung benötigen.

Leergut und Verpackungen

a) Paletten, Satten, Zwischenböden, Rollcontainer etc. (im Folgenden als "Leergut" bezeichnet) bleiben im Eigentum der Milchunion und werden dem Kunden als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen.

b) Der Kunde hat das Leergut in ordnungsgemäßem (sortiert nach Güte, Art und Sorten) und unbeschädigtem Zustand bei nächster Gelegenheit an die Milchunion zurückzugeben.

c) Ein für die Überlassung des Leergutes von der Milchunion festgesetztes Pfand zzgl. Mehrwertsteuer wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

d) Bei Kästen, Flaschen und anderen Behältnissen, die Dritten gehören, belasten wir das uns berechnete Pfandgeld zzgl. Mehrwertsteuer weiter.

e) Das von uns berechnete Pfand wird dem Kunden bei Rückgabe wieder gutgeschrieben, wenn die Rückgabe an einen von uns Bevollmächtigten durch ordnungsgemäß quittierten Beleg nachgewiesen wird.

f.) Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sind Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 des VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen, verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der Verwertung zuzuführen.

Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber können untereinander sowie mit den Endverbrauchern, sofern es sich bei diesen nicht um private Haushaltungen handelt, abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung treffen.

Eine Rücknahme der in § 15. Abs. 1 S. 1 VerpackG genannten Verpackungen durch CHEFS CULINAR ist ausgeschlossen. Für die Rücknahme sind zwischen CHEFS CULINAR und dem Kunden abweichende Vereinbarungen zu treffen. 

Abweichende Vereinbarungen sind nur möglich für von CHEFS CULINAR bezogene Verpackungen i.S.d. § 15 VerpackG.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab dem 9. Tag nach Rechnungsdatum Zinsen gemäß den jeweiligen Zinssätzen der Geschäftsbanken für ungesicherte Überziehungskredite zu berechnen. Rechnungsbeträge, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sind, können wir zuzüglich der damit verbundenen Kosten ohne vorherige Anzeige durch die Post oder die Bank einziehen lassen. Bei Erstaufträgen können wir die Lieferung von Vorauskasse abhängig machen bzw. gegen Nachnahme liefern.

Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Wechsel an, setzen wir stets Diskontfähigkeit voraus. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche nach unserer Ansicht die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung weiterzuliefern. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Käufers verlangen. Desgleichen sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Käufers hinsichtlich der aufgrund verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen.

Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit diese Gegenansprüche nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Bezahlung durch Lastschrift (SEPA-Verfahren) erfolgt die Pre-Notification mit einer Frist von mindestens zwei Tagen vor Fälligkeit durch Andruck auf der Rechnung.

Eigentumsvorbehalt 

a) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. 

b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. 

c) Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert. 

d) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer f) auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. 

e) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. 

f) Der Käufer tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seiner Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leistet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. 

g) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. 

h) Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigen Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. 

i) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen. 

j) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen. 

k) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 

l) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

Datenschutz

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist MILCHUNION FRISCHDIENST GMBH & CO. KG, Am Forst 1, D-92637 Weiden, Telefon: (09 61) 38 912 - 0
Telefax: (09 61) 38 912 - 3890

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist.

Um die Sicherheit Ihrer Daten auf unseren Webservern zu gewährleisten und um Bestellprozesse nachweisen zu können, werden auch Nutzungsdaten online erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen online unter (https://www.milchunion-frischdienst.de/spezielle_seiten/datenschutz/).

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur an für bestimmte Bereiche spezialisierte Unternehmen innerhalb unseres (europäischen) Unternehmensverbundes statt, wie es für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

Wir bedienen uns darüber hinaus zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Wir behalten uns vor, auch Daten zum Zahlungsverhalten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des sog. „Scoring“ zu verarbeiten. Dienstleister, die personenbezogene Daten für uns verarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt und datenschutzrechtlich verpflichtet. Sie werden regelmäßig auf die Einhaltung der Pflichten Ihres Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz kontrolliert. In diesem Zusammenhang verweisen wir ergänzend auf die auf unserer Internetseite hinterlegten Bedingungen der Schufa AG.

Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten von Ihnen einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz bzw. Erlangung einer Papierversion unserer ausführlichen Datenschutzhinweise wenden Sie sich bitte online oder schriftlich an:

Milchunion Frischdienst GmbH & Co. KG
Am Forst 1, 92637 Weiden
Herr Rainer Maas
0431 6893 9463

oder an datenschutz@muf-web.de

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hier die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine dem eigentlichen Sinn der unwirksamen Regelung nahekommende Ersatzregelung zu treffen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Weiden. Gerichtsstand für alle Klagen ist Kiel. Dies gilt auch für Wechsel- oder Scheckverbindlichkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller nach unserer Wahl auch an seinem Sitz zu verklagen.

Für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

Stand: April 2022